Private Krankenversicherung, Beihilfe und Heilfürsorge

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Bei privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich die Tarifbedingungen. Daher empfehlen wir Ihnen sich vor Aufnahme der Psychotherapie zu informieren, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt und sich ggf. die Unterlagen für die Beantragung der Therapie zusenden zu lassen. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie bei Vorliegen einer psychischen Störung einen Anspruch auf zeitnahen Beginn einer Behandlung. Sollten Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz (Vertragspsychotherapeuten) finden, greift hier das Prinzip der Kostenerstattung bei sogenanntem "Systemversagen" nach § 13 Abs. 3 SGB V. Das bedeutet, Sie können die Therapie auch bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz (Privatpraxis) durchführen und diese wird per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Im Erstgespräch informieren wir Sie gerne ausführlich über das Vorgehen der Beantragung.

Wenn Sie sich vor dem Erstgespräch über das Kostenerstattungsverfahren informieren möchten, finde Sie hier den Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeuten-kammer. 

Selbstzahler

Sie können eine Psychotherapie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten zu beachten und Sie können sofort mit der Therapie starten. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt. Die Kosten sind steuerlich als Außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Darüber hinaus können Sie auf Selbstzahlerbasis ein Coaching oder eine psychologische Beratung für sich nutzen.